Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alois Lahner Persenning
Hauptstraße 15
83367 Petting
Tel.: +49 (0)8686 212
Fax: +49 (0)8686 8221
Email: info@persenning-lahner.de
§ 1. Allgemeines
Fertigungen und Lieferungen werden von uns ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Der Besteller erkennt mit Erteilung eines Auftrages - ob mündlich oder schriftlich - folgende Fertigungs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
Wenn es keine vom Auftraggeber geforderten und von uns schriftlich akzeptierten Ver- und Bearbeitungsan -forderungen gibt, werden alle in unserem Hause gefertigten Artikel nach unseren Qualitäts- und Fertigungsstandards ausgeführt.
Erfüllungsort ist grundsätzlich Petting.
§ 2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Form-, Stabilitäts- und Leistungsangaben sind nur maßgebend, soweit sie nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Maße, die uns von Kunden aufgegeben wurden, gelten für uns als verbindlich. Eine Nachprüfung unsererseits muss nicht erfolgen.
§ 3. Preise und Versand
Es gelten die Preise gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung. Wurde keine Auftragsbestätigung erteilt, gilt der Preis als vereinbart, der sich aus den verbrauchten Zeiten und Materialien gem. Preislisten und unseren Stundensätzen ergibt. Sind in der Auftragsbestätigung circa Preise angegeben, gilt das Gleiche. Kann der Auftrag aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat (z.B. fehlende Maße etc.), nicht innerhalb von 2 Monaten nach Auftragserteilung bearbeitet werden, kann der Preis durch uns den sich verändernden Kostenfaktoren angepasst werden. Wenn nicht anders vereinbart, beziehen sich die Preise auf Materialien, Beschläge und Zubehörteile die üblicherweise bei uns verwendet werden. Diesbezügliche Änderungen bleiben vorbehalten.
Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werkstatt bzw. Petting und schließen Versicherung, Verpackung, Fracht, Transport und Aufstellung bzw. Montage nicht mit ein.
Alle zum Versand kommenden Artikel werden grundsätzlich auf Kosten des Empfängers gegen Verlust und Beschädigung transportversichert. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers. Wir entscheiden über Art und Weise des Versands, außer bei Sonderanweisungen des Kunden. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
§ 4. Lieferzeit und Lieferung
Lieferzeiten beginnen mit dem Tage unserer Bestellungsannahme bzw. mit dem Zeitpunkt des Zuganges der
schriftlichen Auftragserteilung und Anzahlung durch den Kunden, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens bzw. unseres Einflussbereiches liegen, wie z.B. Betriebsstörungen und dergleichen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten, verlängern die Lieferzeit angemessen; auch dann, wenn sie während eines Lieferverzuges eintreten. Bei vorgenanntem Lieferverzug sind sowohl Schadensersatzansprüche, als auch das Rücktrittsrecht des Bestellers ausgeschlossen.
Für den Gefahrübergang gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Regelfall geht die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Kunden über, wenn diesem die Ware übergeben wurde. Die Ware ist, wenn der Kunde Verbraucher ist, übergeben, sobald diese in den Machtbereich des Kunden gelangt ist. Ist der Kunde kein Verbraucher, dann geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. an das Transportunternehmen über.
§ 5. Zahlungsbedingungen
Mit Auftragserteilung werden 50% des jeweiligen Kaufpreises im Wege der Vorauszahlung (=Anzahlung) fällig, falls nicht anders im Angebot bzw. Auftragsbestätigung aufgeführt.
Die Durchführung des Auftrages beginnt erst, sobald der Anzahlungsbetrag eingegangen ist. Wird die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen geleistet, sind wir berechtigt, vom Auftrag bzw. Kauf zurückzutreten. Bei Abholungen ist der Rechnungsbetrag sofort fällig, entweder per Lastschrift (EC-Kartenzahlung) oder in Bar ohne Abzüge, es sei denn, dies wurde abweichend vereinbart. Bei Versand ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen fällig. Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
§ 6. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistung. Eine Mängelrüge ist nur innerhalb eines Monats, nach dem Zeitpunkt der Auslieferung unter genauer Bezeichnung der Mängel, schriftlich uns gegenüber möglich. Wird die Ware im Herbst oder Winter geliefert, in der keine Überprüfung auf die Passform oder ähnliches stattfinden kann, beginnt die Gewährleistungszeit am darauffolgenden 1. Mai. Die Ware ist uns unverzüglich und unentgeltlich zur Überprüfung der Mängel zuzusenden. Kann die Überprüfung nur am Wasserfahrzeug selbst stattfinden und liegt dieses mehr als 10 km von uns entfernt, ist der Mangel zuallererst per Foto zu veranschaulichen. Dieses Foto kann in Papierform per Post oder elektronisch per E-Mail zu uns geschickt werden.
Kann die Mangelbeseitigung nur am Wasserfahrzeug selbst stattfinden so ist dieses an einem Werktag in einem Hafen innerhalb von 14 Tagen nach Mängelanzeige zu ermöglichen. Dieser Hafen darf nicht weiter entfernt sein, als derjenige Hafen, in dem das Boot lag, in dem die Persenning montiert wurde. Stellt sich die Rüge als berechtigt heraus, so muss uns zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung die erforderliche Zeit und Möglichkeit gewährt werden.
Im Falle des dritten Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung entfällt, wenn durch unsachgemäße Selbst- oder Fremdhilfe der Mangel entstanden oder vergrößert worden ist.
Stockflecken, Grünspan, Schimmel, Grün-, Algen- und Moosbefall stellen keinen Mangel im Rahmen der Gewährleistung dar. Alle verarbeiteten Materialien sind antifungizid ausgerüstet und fachgerecht verarbeitet. Wir können eine Stockflecken-, Schimmel- und Grünspanbildung in verarbeiteten Tüchern und Rohmaterialien nicht ausschließen. Entsprechende Reinigungssysteme sind über uns erhältlich. Sollte die Reinigung durch uns ausgeführt werden, besteht ein Haftungsausschluss für die von uns ausgeführten Arbeiten.
Zug- bzw. Spannungsfalten sind nicht immer zu verhindern und daher von der Reklamation ausgeschlossen. Textile Materialien und auch Kunststoffe können sich unter dem Einfluss von UV-Strahlung und Witterung verändern und sind kein Mangel im Rahmen der Gewährleistung.
Die verarbeitete Fensterfolie ist eine flexible PVC Folie und kein Glas. Eventuell auftretende Material- und verarbeitungsbedingte Wellen oder Falten werden mit der Zeit glatter und sind kein Grund zum Einbehalt der Schlussrechnungssumme.
Eine optisch perfekt ausgeführte Naht-Qualität wie aus dem Modebereich kann aus produktionstechnischen Gründen nicht gewährleistet werden. Überstehende Fäden sind kein Mangel und können nachträglich abgeschnitten werden. Die verwendeten Nähgarne quellen in der Regel bei Feuchtigkeit auf und verschließen die Stichlöcher der Naht. Zusätzlich zur Dichtigkeit werden die Nähte mit einem dafür geeigneten Nahtdichtmittel bestrichen. Anfänglich eindringendes Wasser oder auch später punktuell durch die Stichlöcher stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Die angefertigten Waren sind immer Maßanfertigungen von mittlerer Art und Güte.
§ 7 Reinigungen
Aus alters- und/oder materialbedingten Gründen übernehmen wir für Schäden, die durch die Reinigung von Verdecken und Persenningen entstehen keine Haftung. Tücher, Beschichtungen und Nähte können durch die Reinigung z.B. weich werden, sich auflösen, ausfransen, morsche Tücher können reißen. Beschichtungen (meist innenliegend) können sich verfärben, das Tuch könnte fleckig werden. Ebenfalls kann die Dichtigkeit gegen Nässe, trotz Imprägnieren, möglicherweise nicht wieder hundertprozentig hergestellt werden. Bei dunklen Tüchern und Fenstern besteht das Risiko, dass sich ein weißer Film nach dem Imprägnieren bildet. Dies beruht auf dem Imprägniermittel, welches auf Paraffinbasis wirkt. Bei Sonneneinstrahlung mit entsprechender Wärme zieht das Imprägniermittel in das Tuch ein, der weiße Film löst sich auf. Eine Gewährleistung für die vollständige Reinigung von Schmutz, Spak oder Grünbefall kann aufgrund der verschiedenen Tucheigenschaften, des Alters und Zustand des Tuches nicht übernommen werden.
Eingeätzte Möwenkotflecken und Scheuerstellen sind keine entfernbaren Flecken. Wir übernehmen keine Haftung für ein mögliches Einlaufen des Gewebes, bzw. des gesamten Verdecks/Persenning. Beim Scheibenmaterial kann es zur Beeinträchtigung des Scheibenmaterials kommen. Vereinzelt können die Scheiben aufgrund Ihres Zustandes sofort oder später (evtl. auch erst nach Salzwasserkontakt und/oder Sonneneinstrahlung) milchig und/oder Fleckig werden. Im aufgebauten Zustand bei Sonneneinstrahlung und entsprechender Erwärmung sollte das Scheibenmaterial zusätzlich umgehend abgewischt werden. Ältere Scheiben, bei denen der Weichmacher aus dem Material entwichen ist, können brechen, Nähte können sich auflösen.
§ 8 Datenspeicherung
Wir sind berechtigt, die Namen, Adress- und Kontaktdaten, Bootstyp, Bootsnamen und Heimathafen des Bestellers und dessen Bootes zu speichern. Die gespeicherten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Berechtigung zur Speicherung ergibt sich aus Artikel 6 b DSGVO. Die Löschung der Daten erfolgt, sobald die Speicherung aufgrund der Vertragserfüllung oder zur Erfüllung zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht mehr erforderlich ist.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist das Amts-, bzw. Landgericht Traunstein. In allen übrigen Fällen bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen AGB oder des gesamten Vertrages nach sich. Eine unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: 01.01.2024